Allgemeine Geschäftsbedingungen
Tanzschule Bianca Steinecker-Heller GbR
I. Vertragsgegenstand
1) Die Tanzschule Bianca Steinecker-Heller GbR in den Standorten Osterhofen, Deggendorf und Hengersberg – im Folgenden Betreiber genannt – bietet seinen Mitgliedern die Benutzung der Umkleidekabinen, der Kursräume innerhalb des belegten Kurses, sowie der Trainingsräume in den Räumlichkeiten im jeweiligen Standort, oder auch Online über eine vom Anbieter bekannt zu gebenden Onlineplattform.
1) Die Rechte des Nutzers aus diesem Nutzungsvertrag sind personengebunden und nicht übertragbar.
II. Nutzungsentgelt, Zahlung, Verzugsfolgen
1) Der Vertrag wird auf eine bestimmte Zeit geschlossen. Sie haben die Möglichkeit zum Ablauf der Grundlaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende zu kündigen. Die Kündigung muss mindestens 4 Wochen vor Vertragsende schriftlich eingegangen sein. Danach verlängert sich die Laufzeit um die jeweilige Grundlaufzeit.
2) Das Nutzungsentgelt ist für jede Woche bzw. jeden Monat zu entrichten. Der Nutzer bzw. die Erziehungsberechtigten verpflichtet/en sich, Änderungen der Personalien oder der Bankverbindung unmittelbar mitzuteilen, sowie für die rechtzeitige Deckung des Abbuchungsauftrages zu sorgen. Die durch die Verletzung dieser Pflicht (stornierte Beiträge oder nicht gedecktes Konto) entstehenden Mehrkosten, wie verkehrsübliche Bankstornokosten, Mahnkosten und Verwaltungskosten, gehen zu Lasten des Nutzers bzw. der Erziehungsberechtigten.
Gerät der Nutzer oder dessen Erziehungsberechtigte mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsraten in Verzug, ist der Betreiber berechtigt, die monatliche Ratenzahlungsvereinbarung aufzuheben und den gesamten dann noch verbleibenden Restbetrag sofort zu fordern. Mahnbescheidskosten trägt der Nutzer oder dessen Erziehungsberechtigte.
3) Die monatlichen Nutzungsentgelte sind je nach Vereinbarung jeweils im Voraus entweder am 1. oder am 15. jeden Monats fällig.
a) Die Höhe der Nutzungsentgelte ist vertraglich festgelegt. Sie kann mit einer Ankündigungsfrist von 1 Monat jeweils zum Monatsende angepasst werden. In diesem Falle steht dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Einhaltung von einer Kündigungsfrist von 4 Wochen bleibt bestehen. Ausfallzeiten wie Urlaub, Ferien und Feiertage sind in dem Nutzungsentgelt enthalten.
b) Krankheit und Abwesenheit entbindet nicht von der Beitragszahlung. Für längere Abwesenheit über 1 Monat ( z.B. Auslandsstudium, Schwangerschaft etc. ) kann eine ruhende Mitgliedschaft vereinbart werden hierfür ist ein gültiger Nachweis im Voraus zu erbringen. Im Ruhezeitraum erfolgt keine Beitragszahlung und wird auch nicht trainiert. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die ausgesetzte Ruhezeit.
c) An den gesetzlichen Feiertagen sind die Studios geschlossen. In den Schulferien finden keine Kinderkurse statt.
III. Haftung
1) Eine Haftung für Schäden, die sich aus der Benutzung des Unterrichtes oder seiner Einrichtung ergeben können, ist, soweit hier nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Betreibers oder dessen Erfüllungsgehilfen, Trainern oder Tanzpädagogen begangen wird, ausgeschlossen.
2) Der Betreiber übernimmt keine Haftung für das Privateigentum seiner Nutzer und Besucher.
3)Für Schäden, die an den Räumlichkeiten oder der Einrichtung durch den Nutzer verursacht werden, haftet der Nutzer. Eltern haften für Ihre Kinder.
4) Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für Verletzungen mitgebrachter Kinder.
5) Wird es dem Betreiber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat ( höhere Gewalt ) unmöglich, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen, so hat der Nutzer und dessen Erziehungsberechtigter keinen Anspruch auf Schadensersatz. Der Nutzer hat jedoch das Recht einer vertragsgemäßen kostenlosen Nutzung für die Dauer des Ausfalls an das Vertragsende.
Gesundheitliche Eignung
Der Nutzer versichert, dass er zur Teilnahme am Tanzunterricht / Fitness- oder Präventions – Programm in der Lage ist.
Haus- und Nutzungsordnung
Der Nutzer verpflichtet sich, die Haus – und Nutzungsordnung einzuhalten. Eventuell künftige, dem Nutzer zumutbare Ergänzungen oder Änderungen der Haus- und Nutzungsordnung bleiben der Tanzschule Bianca Steinecker-Heller vorbehalten.
Regelungen im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft
1) Dem Nutzer wird im Krankheitsfall von mindestens 4 Wochen ohne Unterbrechung die Möglichkeit gewährt, für die Dauer der Krankheit durch die rechtzeitige Vorlage eines ärztlichen Attests, den Vertrag zeitlich begrenzt ruhen zu lassen. Die Stillegung des Vertrags ist nur durch schriftliche Fixierung einer Ersatzvereinbarung möglich, bei der die Zeit des krankheitsbedingten Ausfalls an die vereinbarte Laufzeit angehängt wird. Nachträglich eingereichte Atteste werden nicht akzeptiert!
2) Im Falle einer Schwangerschaft besteht die Möglichkeit der gleichen Verfahrensweise wie im Krankheitsfall.
Kündigung
1) Entscheidend für die Vertragsbeendigung ist der rechtzeitige Eingang der schriftlichen Kündigung beim Betreiber.
2) Der Nutzer kann bei einem Wohnortswechsel von über 30km Entfernung zu den zur Zeit genutzten Räumlichkeiten des Betreibers die Nutzungsvereinbarung mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen, sofern ein gültiger Nachweis über den Wohnortwechsel durch eine Bescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes erbracht wird.
3) Ein Umzug des Betreibers in andere Räumlichkeiten innerhalb des Standortes berechtigt den Nutzer und dessen Erziehungsberechtigten nicht zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages und der damit verbundenen vertraglichen Vereinbarung. Der Vertrag bleibt auch gegenüber einem Rechtsnachfolger bindend.
4) Stundenplan- bzw. Pädagogenänderungen sind der Leitung des Betreibers vorbehalten und stellen keinen berechtigten Kündigungsgrund dar.
Öffnungszeiten
1) Die jeweiligen Kurszeiten ergeben sich aus dem aktuell gültigen Kursstundenplan. Die Tanzkurse finden grundsätzlich das ganze Jahr statt. Ausnahme: gesetzliche Feiertage, keine Kinderkurse während der Schulferien
2) Die Kurse finden grundsätzlich ab fünf Teilnehmer bzw. fünf Tanzpaaren statt. Der Betreiber haftet nicht für überfüllte Stunden. Änderungen der Kurspläne bleiben dem Betreiber vorbehalten.
3) Der Betreiber behält sich vor, über einen Zeitraum von 6 Wochen über das Kalenderjahr verteilt das Studio wegen Betriebsurlaub zu schließen.
Lizenzrecht
1) Sämtliche Choreographien, Shows und Meisterschaftsdarbietungen, die beim Betreiber einstudiert werden, dürfen weder kopiert, weitergegeben noch aufgeführt werden. Missbrauch führt zur sofortigen Kündigung der Mitgliedschaft und wird strafrechtlich verfolgt.
2) Alle Ansprüche und Choreographien aus den angebotenen Lizenzen wie z.B. „Zumba“ gehören dem Betreiber und dessen Lizenzgeber. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung des Nutzungsrechts dieser Lizenzrechte gegen die vorgeregelte Unterlassungsverpflichtung, hinsichtlich der Verwendung vertragsgegenständlicher Rechte und/ oder Kennzeichen, kann der Nutzer zu einer Vertragsstrafe in Höhe von 6.000,00 Euro an den Lizenzgeber herangezogen werden. Etwaige der Lizenzgeberin zustehende weitergehende Schadensersatzansprüche sowie Unterlassungsansprüche bleiben dem Lizenzgeber ausdrücklich vorbehalten.
Zustimmungserklärung zur Veröffentlichung von Fotos im Internet
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos von ihm, ohne namentliche Benennung, auf folgenden Internetseiten veröffentlicht werden dürfen:
www.facebook.com/tanzschule.bianca.steinecker.heller
www.instagram.com/bianca.steineckerheller
Dem Nutzer ist bekannt, dass wir für die Veröffentlichung kein Entgelt erhalten.
Die Zustimmung ist unbefristet erteilt. Die Zustimmung gilt auch für die Zeit nach Ende des Vertrages. Sie kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Der Betreiber der oben genannten Websites haftet nicht dafür, dass Dritte, ohne Wissen des Betreibers, den Inhalt der genannten Websites für weitere Zwecke nutzen, insbesondere auch durch das Herunterladen und/oder Kopieren von Fotos.
Der Betreiber sichert zu, dass ohne Zustimmung des Unterzeichnenden Rechte an den in das Internet eingestellten Fotos nicht an Dritte veräußert, abgetreten etc. werden. Diese Zustimmung gilt auch für den Fall, dass der Betreiber in einer anderen Rechtsform (z.B. als GmbH) tätig wird.
Stand: 01.12.2020